Produktbeschreibung
Höhenverstellung durch den außenliegenden Seilzug, rutschsichere Riffelung der Sprossen, von der Berufsgenossenschaft nach neuer Richtlinie BGV D36, GS geprüft und zertifiziert Grundsätzlich gilt: Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz dürfen verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe (min. 80 mm), Plattform oder Einhängeplattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt. Um diese Leiter wieder einsatzfähig zu machen, wird ein Einhängetritt (siehe Zubehörliste) benötigt.,