Mehrwertsteuer von 0% ab 01.01.2023 nach JStG 2022 für Photovoltaikanlagen

Zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG 2022 in Kraft, darin enthalten ist, dass beim Kauf von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten unter bestimmten Voraussetzungen eine Mehrwertsteuer von 0% zu berechnen ist.

Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?

Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3 . Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer bei mobilen Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batterien davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen werden.

Wie versichere ich, dass die Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist oder installiert werden soll?

Sie können hier ein Formular herunterladen und dieses uns per Mail an support@tandmore.de zusenden.
Dort bestätigen Sie mit Ihren Angaben uns, dass Ihre Anlage die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Sollte Ihre Bestellung aus 2022 jetzt erst zur Auslieferung kommen, prüfen Sie bitte, ob die Bedingungen erfüllt sind. In diesem Fall senden Sie uns das Formular ebenfalls ausgefüllt zurück. Wir prüfen, ob Sie die USt. zurückerhalten können.
Geben Sie als Betreff an: "Mehrwertsteuer 0% PV-Anlagen Bestellnummer: #######" und Ihre Bestellnummer.
Dies muss für jede neue Bestellung erneut ausgefüllt werden. 

Wie fülle ich die PDF Datei aus?

Einfach Ausdrucken, wahrheitsgemäß ausfüllen und uns dann ein Scan als PDF oder gut lesbares und druckbares Foto vom Dokument ( Format jpg. oder png. ) per Mail oder auf dem Postweg zuschicken. ( Word oder Excel oder ähnliche Anhänge in Mails werden nicht bearbeitet. ) 

Wie würde dann die Bestellung ablaufen?

Sie können ganz normal die Komponenten zu Ihrer PV-Anlage bestellen und würden wir Sie bitten keine Mischbestellungen durchzuführen ( keine Artikel, die nicht zu PV-Anlage gehören, diese Artikel bitte in einer separaten Bestellung platzieren).

Wie bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?

Sollte Ihre Bestellung die Bedingung erfüllen und Sie uns dies schriftlich bestätigt haben, erhalten Sie den Steuerbetrag von uns zurück. Dafür ist allerdings notwendig, dass uns die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte PDF Datei mit Unterschrift vorliegt. Diese Dokumente werden von uns aufbewahrt, um eventuelle Rückfragen seitens der Finanzbehörde zu beantworten.

Alternative Bestellmöglichkeit:
Bei Vorkasse/Banküberweisung können wir Ihre Bestellung nachträglich ändern bevor Sie die Überweisung durchführen, hier erhalten Sie dann eine neue Auftragsbestätigung mit dem richtigen Betrag und 0% MwSt.. Natürlich benötigen wir auch hier das ausgefüllte Formular von Ihnen.

Die Umsatzsteuer wird nachträglich erstattet und nur unter Vorlage des ausgefüllten Formulars.
Download Formular

An 27.02.2023 wurde das BMF-Schreiben bestätigt.
Download BMF-Schreiben als PDF